EEG-Härtefallregelungen für stromintensive produzierende Unternehmen

Die Bundesregierung hat durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) die Möglichkeit geschaffen, durch eine Verringerung der EEG-Umlage die Kosten für stromintensive produzierende Unternehmen deutlich senken zu können. Durch die Förderung nach Paragraph 41 EEG ist eine Entlastung durch eine Stromkostenreduktion von bis zu 3.5 Millionen Euro pro Jahr und pro 100 Gigawattstunden möglich.

Von 2013 an sollen mehr als 2000 Unternehmen von der neuen Regelung profitieren können. Um einen Anspruch auf diese Ausgleichsregelung zu erhalten, müssen sie jedoch fristgerecht einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. KPMG unterstützt Sie bei der Antragsstellung sowie bei der Klärung der Voraussetzungen, um die Härtefallregelung nutzen zu können.

Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 bei mindestens 50 Prozent
Nicht zuletzt durch die von der Bundesregierung angestoßene "Energiewende" wird Strom aus erneuerbaren Energien immer bedeutender. So zielt das EEG darauf ab, "im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien zu fördern". Bis 2030 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung in Deutschland bei mindestens 50 Prozent liegen.
 
Die Kosten aus der Förderung von Anlagenbetreibern erneuerbarer Energien werden dabei von allen Endverbrauchern getragen - und hier vor allem durch die stromintensiven produzierenden Unternehmen. Diese sollen einen im Strompreis enthaltenen Aufschlag zahlen, die sogenannte EEG-Umlage. Diese Punkte sollten Sie rund um die EEG-Härtefallregelung kennen:

 

Wozu benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 41 EEG?
Aus der am 30. Juni 2011 beschlossenen EEG-Novelle ergibt sich für eine deutlich größere Anzahl stromintensiver produzierender Unternehmen die Möglichkeit, die Ausgleichsregelung des § 41 EEG nutzen zu können. Dadurch verringert sich die EEG-Umlage, was zu einer deutlichen Reduzierung der Stromkosten der betreffenden Unternehmen führen kann. Das BAFA geht davon aus, dass sich die Anzahl der Unternehmen, die diese Regelung in Anspruch nehmen können, von 500 auf rund 2000 erhöht hat. Allerdings: Um diesen Vorteil beanspruchen zu können, benötigen die Unternehmen die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers.

Welche Voraussetzungen muss Ihr Unternehmen für eine Stromkostenreduzierung erfüllen?
Um von der Ausgleichsregelung des EEG profitieren und so die Stromkosten verringern zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Bis zum 30. Juni eines Jahres muss ein Antrag inklusive aller Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingereicht werden. 
  • Der Stromverbrauch des Unternehmens muss mehr als eine Gigawattstunde an einer Abnahmestelle im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vor Antragstellung betragen.
  • Die Stromkosten müssen bei mehr als 14 Prozent (bislang 15 Prozent) der Bruttowertschöpfung des Unternehmens liegen. 
  • Sie benötigen eine Zertifizierung des Energieverbrauchs und des Verringerungspotenzials.
  • Zur Erlangung dieses Vorteils ist die Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich.

Der Antrag kann nach § 41 Abs. 5 EEG auch für selbständige Teile eines Unternehmens (im Sinne des EEG) gestellt werden. Der selbstständige Teil muss dabei in seiner tatsächlichen Organisation das "Bild eines selbstständig agierenden Unternehmens" darstellen.

So kann KPMG Ihr Unternehmen bei einem Antrag unterstützen:

  • "Quick Check": Unsere Experten können bereits im Vorfeld abschätzen, ob Ihr Unternehmen stromintensiv produziert und einen Anspruch auf die Erstattung von Stromkosten besitzt.
  • Nachweis: Sie erhalten durch die Bescheinigung ein Prüfungsurteil eines Wirtschaftsprüfers und damit den geforderten Nachweis über die Erfüllung regulatorischer oder vertraglicher Bestimmungen.
  • Analyse Ihrer internen Prozesse: KPMG identifiziert weitere etwaige Schwächen in Bezug auf regulatorische und vertragliche Verpflichtungen und leitet für Sie Handlungsempfehlungen als Grundlage für die Verbesserung der bestehenden internen Abläufe ab.   

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