Privatisierungen
Bund, Länder und Kommunen betreiben Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungsunternehmen, Verkehrsunternehmen, Wohnungsbaugesellschaften, Krankenhäuser und Pflegeheime. Wachsende strukturelle Herausforderungen bei Bund, Länder und Kommunen forcieren häufig die Entscheidung die Unternehmen ganz oder anteilig zu privatisieren.
Bei der Privatisierung wird in der Regel ein strukturiertes Bieterverfahren nach den Vorschriften des Vergabe- und Beihilferechts gewählt. Dabei müssen besonders die Grundsätze der Transparenz und der Diskriminierungsfreiheit berücksichtigt werden.
Der Privatisierungsprozess erfolgt im Wesentlichen in drei Phasen:
> Grafik: Drei Phasen der Privatisierung (JPG, 16 KB)
Sowohl durch eine Voll- als auch durch eine Teilprivatisierung, bei der die öffentliche Hand einen Anteil an dem zu privatisierenden Unternehmen behält, erhalten die Unternehmen Zugang zu privatem Kapital und Know-how. Das Erfüllen und die Weiterführung von Versorgungsaufträgen werden durch Garantien und vertragliche Regelungen erleichtert. Andere soziale und öffentliche Belange müssen abgesichert werden. In die Strukturierung des Bieterverfahrens und die Verhandlungen fließen zahlreiche berechtigte Belange ein. Dies erfordert eine sorgfältige Zielfindung und Moderation vielfältiger Interessen vor und während des Verfahrens.
Leif Zierz
Bereichsvorstand Transactions & Restructuring, Bereichsvorstand Public Sector
T +49 69 9587-1559
lzierz@kpmg.com





